Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Dezember 2014

1 Geltungsbereich

Für sämtliche Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) und Ulrike Beckmann : Lektorat (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden nicht anerkannt, vorbehaltlich ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin.

2 Leistungsumfang

2.1

Der jeweilige Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der verbindlichen schriftlichen, fernschriftlichen oder vergleichbaren Auftragserteilung durch den Auftraggeber.

2.2

Sofern der Auftraggeber keine besonderen schriftlichen oder vergleichbaren Anweisungen erteilt, wird die Form des Ausgangstextes regelmäßig beibehalten.

2.3

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen- und namensrechtlich und/oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Die Preise für die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich nach den aktuellen Angaben in der Rubrik „Preis“ dieser Website. Die Korrekturen einschließlich ihrer ggf. vereinbarten Einarbeitung in die jeweilige Datei des Auftraggebers werden nach dem Zeitaufwand berechnet. Für Wochenend- oder Feiertagsarbeit kann ein Zuschlag erhoben werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

3.2

Alle für die jeweilige Bearbeitung üblichen Nebenkosten, wie beispielsweise Telefon- oder Portokosten, sind im Preis enthalten. Besondere aus dem Auftrag resultierende Kosten, wie zum Beispiel Kurierkosten, trägt der Auftraggeber.

3.3

Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt bzw. nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar für die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.4

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind.

4 Lieferbedingungen

4.1

Ist kein besonderer Liefertermin vereinbart, erfolgt die Lieferung der korrigierten Texte bzw. Dateien durch die Auftragnehmerin innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist.

4.2

Liefertermine sind verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sie werden nach Datum und ggf. Uhrzeit festgesetzt.

4.3

Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die korrigierten Texte oder Dateien per E-Mail oder per Post an den Auftraggeber zu versenden.

4.4

Setzt der Auftraggeber nach Eintritt eines Verzuges eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Fristablauf zum Vertragsrücktritt berechtigt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin stets auf die Höhe ihres Honoraranspruchs begrenzt.

4.5

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass die Auftragnehmerin hierzu Anlass gegeben hat, sind die bis zum Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Honorarkosten vom Auftraggeber zu zahlen, mindestens aber eine Stornopauschale von 50 % des vereinbarten bzw. sich aus dem Auftragsumfang ergebenden Honorars, es sei denn, dass der Auftraggeber einen tatsächlich geringeren Aufwand der Auftragnehmerin nachweist.

5 Mängelansprüche

5.1

Das Entstehen von Mängelansprüchen des Auftraggebers setzt voraus, dass er den von der Auftragnehmerin korrigierten Text bzw. die Datei unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Prüfung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Angabe des jeweiligen Mangels schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin rügt.

5.2

Der Auftragnehmerin ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen.

5.3

Mängelansprüche bestehen nicht, sofern der gerügte Mangel nur unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel bzw. unerheblich in diesem Sinn ist die Ausführung einer bestimmten, sprachlich und sachlich richtigen Korrektur, die vom Auftraggeber lediglich aus sonstigen, etwa stilistischen Gründen beanstandet wird.

5.4

Soweit ein von der Auftragnehmerin zu vertretender Mangel vorliegt, ist die Auftragnehmerin zur Nacherfüllung berechtigt, die nach Wahl der Auftragnehmerin durch Nachbesserung oder Neukorrektur erfolgen kann. Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder gesetzliche Rechte (Rücktritt, Minderung, Haftungsansprüche, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme) geltend machen kann, ist der Auftragnehmerin zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligen Nacherfüllungsversuchs fehl, ist sie unmöglich, der Auftragnehmerin unzumutbar oder verweigert die Auftragnehmerin die Nacherfüllung, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder das Honorar herabsetzen (mindern).

Für die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gilt 6.

5.5

Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, die Auftragnehmerin hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben unberührt.

5.6

Die Auftragnehmerin haftet nicht für fehlerhafte Korrekturen oder sonstige fehlerhafte Leistungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht lesbare Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Dateien oder ansonsten fehlerhaftes vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material verursacht werden.

6 Haftungsansprüche

6.1

Die Geltendmachung von Haftungsansprüchen wegen Mängeln der erbrachten Leistung ist ausgeschlossen, soweit die Auftragnehmerin eine Nacherfüllung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht ausführen kann.

6.2

In keinem Fall haftet die Auftragnehmerin über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin auf die Höhe ihres Honoraranspruchs begrenzt.

7 Gerichtsstand/Erfüllungsort

7.1

Gerichtsstand ist Lübeck.

7.2

Erfüllungsort für Leistungen der Auftragnehmerin sind deren Geschäftsräume.

7.3

Für Zahlungsverpflichtungen beider Seiten ist Erfüllungsort Ahrensburg.

8 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.

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